Art 18 Direktklage gegen den Versicherer des Haftenden
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 20.02.2025 – I ZR 39/24Direktklage des Geschädigten gegen Versicherer des Haftenden bei Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen Haftenden; Übergang eines Direktanspruchs gegen Versicherer des Haftenden auf Versicherer
- BGH, 01.03.2016 – VI ZR 437/14Anwendbares Recht bei Verkehrsunfall im Ausland: Direktanspruch des Verletzten gegen einen Versicherer des Ersatzpflichtigen nach Delikts- oder Versicherungsvertragsstatut; Günstigkeitsvergleich der beiden Anknüpfungsalternativen; AnspruchsverjährungZitiert von 18
- EuGH, 09.09.2015 – C-240/14Zitiert von 4
- BayObLG, 15.05.2024 – 101 AR 9/24 e
- OLG Celle, 23.06.2021 – 14 U 198/19Zitiert von 3
- LG München II, 21.09.2023 – 26 S 3344/22
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 13.07.2023 – 12 U 122/22
- AG Siegen, 19.07.2018 – 14 C 1769/17
- LG Neuruppin, 08.03.2017 – 1 O 120/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 18 Rom II-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Geschädigte kann seinen Anspruch direkt gegen den Versicherer des Haftenden geltend machen, wenn dies nach dem auf das außervertragliche Schuldverhältnis oder nach dem auf den Versicherungsvertrag anzuwendenden Recht vorgesehen ist.